Überfall auf Joggerin in Heidelberg

Warum beim Prozessauftakt die Öffentlichkeit gehen musste

Der Angeklagte soll im März eine Joggerin mit einem Stein am Kopf schwer verletzt haben

05.10.2018 UPDATE: 05.10.2018 10:16 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Hier am ehemaligen Leinpfad am Neckar bei Handschuhsheim attackierte ein junger Mann am 7. März 2018 eine Joggerin. Foto: Priebe

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Es dauerte gerade einmal zehn Minuten, dann war der Leinpfad-Prozess für die Öffentlichkeit beendet. Seit dem heutigen Freitag muss sich ein 19-jähriger Mann aus Eppelheim vor der Jugendkammer des Heidelberger Landgerichts wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll am helllichten Tage des 7. März dieses Jahres eine Joggerin auf dem Leinpfad am Neuenheimer Neckarufer verfolgt und ihr unvermittelt mit einem faustgroßen Stein auf den Kopf geschlagen haben.

Es war eine Tat, die viele Heidelberger, insbesondere Frauen, beunruhigte. Doch Verteidiger Patrick Welke hatte bereits im Vorfeld des heutigen Prozesstages den Antrag gestellt, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen – mit Erfolg. Eine Boulevardzeitung habe sich ein unverpixeltes Bild des Angeklagten verschafft und es veröffentlicht, unter dem Titel "So jung und fast schon ein Mörder", erklärte die Vorsitzende Richterin Gisela Kuhn, warum sie dem Antrag nach Beratung mit allen Verfahrensbeteiligten stattgegeben habe.

Um die Persönlichkeitsrechte des jungen Mannes zu schützen, werde das Publikum komplett von dem Prozess ausgeschlossen. Selbst die Urteilsverkündung findet hinter verschlossenen Türen statt.

Damit bleiben viele Fragen unbeantwortet: Wie konnte es zu dieser schrecklichen Tat kommen? Wieso kam der damals noch 18-jährige an den Tatort zurück? Wollte er eine weitere Frau überfallen? Um 9.03 Uhr wurde der junge, schlanke Angeklagte mit moderner Undercut-Frisur in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.

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Er hielt einen Aktenordner vor sein Gesicht. Den Blick zu seinem Opfer, die ihm als Nebenklägerin gegenübersaß, vermied er. Die Erste Staatsanwältin Anna Römhild verlas die Anklage: Demnach sei der junge Mann bei seiner Tat von Vergewaltigungs- und Gewaltfantasien getrieben worden.

Am Tattag habe er auf dem Leinpfad Dehnübungen vorgetäuscht und sein Opfer zunächst passieren lassen, dann habe er den Stein genommen und sei ihr gefolgt. Nachdem er sie niedergeschlagen habe, habe er ihr mindestens zwei wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt, um ihre Gegenwehr auszuschalten und sich an ihr sexuell zu vergehen.

So weit kam es jedoch nicht mehr, da die 47-Jährige laut um Hilfe schrie und er flüchtete. Dabei habe er sich nicht um Hilfe gekümmert. Römhild: "Ihr mögliches Versterben war ihm gleichgültig."

Die Nebenklägerin verfolgte die Verlesung der Anklage mit gefasstem Blick, während der Beschuldigte meist vor sich auf den Tisch blickte. Dann, um 9.12 Uhr, war für die Öffentlichkeit Schluss. Von dem Urteil, das am 31. Oktober nach acht Prozesstagen verkündet werden soll, wird sie nur über eine Pressemitteilung informiert werden.

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