RNV räumt App-Landschaft auf

Bei Einstieg in Bus oder Bahn nur über myVRN-App "einchecken"

Das Verkehrsunternehmen stellt die Anwendung für Luftlinientarif ein. Dieser ist dann nur noch über die myVRN-App zu haben. Fahrgäste müssen sich einmalig neu registrieren.

06.09.2025 UPDATE: 06.09.2025 04:00 Uhr 52 Sekunden
Eine Rhein-Neckar-Tram der Linie 5 bei Weinheim. Kunden müssen ab 1. Dezember nicht auf den Luftlinientarif verzichten. Allerdings wird die VRN eTarif-App eingestellt. Foto: Kreutzer

Mannheim. (cab) Die Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) räumen ihre App-Landschaft für mobile Endgeräte auf und wollen damit ihren Kunden mehr Übersichtlichkeit verschaffen. So stellt die RNV zum 30. November die VRN eTarif-App ein. Damit können die Fahrgäste der RNV ab 1. Dezember den Luftlinientarif für Fahrten mit Bus und Bahn über die eTarif-App zwar nicht mehr nutzen.

Mit der myVRN-App sei dies aber nach wie vor möglich, betonte RNV-Sprecher Moritz Feier auf RNZ-Anfrage. Die Kunden müssten sich dafür lediglich einmal neu in der myVRN-App registrieren, falls das noch nicht geschehen sei.

Bei der RNV gab es den Angaben zufolge auch eine Art Prepaid-Funktion für den Luftlinientarif. Sollte über den 30. November hinaus ein Restguthaben bestehen, werde dies im ersten Quartal kommenden Jahres zurückerstattet, so Feier.

Die letzte Rechnung im Rahmen der VRN eTarif-App werde im Dezember gestellt. Die RNV habe ihre Kunden über diese Schritte sowie über die Rückabwicklung des Restguthabens bereits informiert.

Gut für Gelegenheitsfahrer

Der Luftlinientarif richte sich vor allem an Gelegenheitsfahrer, so Feier. Beim Einstieg in einen Bus oder eine Bahn muss man dafür über die App lediglich "einchecken". Beim Aussteigen checkt man wieder aus, und berechnet wird dann der Tarif für die kürzeste Strecke zwischen den beiden Haltepunkten.

Info: Weitere Informationen zur myVRN-App sowie zum Luftlinientarif stehen auf der Webseite des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar unter www.vrn.de zur Verfügung.

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