Leinpfad-Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt
Der 19-Jähriger soll die Joggerin im März attackiert und beinahe getötet haben. Die Anklageverlesung ist am kommenden Freitag.

Hier am ehemaligen Leinpfad am Neckar bei Handschuhsheim attackierte ein junger Mann am 7. März 2018 eine Joggerin. Foto: Priebe
Heidelberg. (hob) Es war eine Tat, die viele Heidelbergerinnen beunruhigte: Mitten am Tag wurde am 7. März eine Joggerin auf dem Leinpfad attackiert, ein Mann schlug ihr unvermittelt mehrmals mit einem Stein auf den Kopf. Nun muss sich ein inzwischen 19-jähriger Eppelheimer wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht, Kurfürsten-Anlage 15, verantworten.
Der Prozess startet am kommenden Freitag, 5. Oktober, um 9 Uhr. Die Verlesung der Anklage ist noch öffentlich. Danach werde die Jugendkammer aber aller Voraussicht nach die Öffentlichkeit von dem restlichen Prozess ausschließen, teilte ein Gerichtssprecher am gestrigen Freitag mit: Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und des Opfers.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der damals 18-jährige Angeklagte Vergewaltigungs- und Gewaltfantasien hatte und deshalb die 47-jährige Joggerin attackierte. Zunächst habe er die Frau, deren Tochter gerade in der Uniklinik behandelt wurde und die häufiger in der Mittagszeit am Neckarufer joggen ging, an sich vorbeirennen lassen. Doch dann habe er einen etwas mehr als faustgroßen Stein genommen und sei ihr gefolgt. Völlig unvermittelt habe er der arg- und wehrlosen Frau von hinten auf den Kopf geschlagen. Für die Staatsanwaltschaft ist damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Zwei weitere Male soll der Angreifer auf sein Opfer eingeschlagen haben, so die Anklage. Dabei habe der junge Mann den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen. Wahrscheinlich wollte er die Joggerin handlungsunfähig machen und vergewaltigen, glaubt die Staatsanwaltschaft. Da die Frau sich aber heftig wehrte und laut schrie, sei ihm dies nicht gelungen. Glücklicherweise erholte sie sich nach der Tat relativ schnell von den Verletzungen. Der mutmaßliche Täter wurde zwei Monate später zufällig gefasst. Er war an den Tatort zurückgekehrt.
Die Jugendkammer hat 34 Zeugen und vier Sachverständige - zwei Rechtsmediziner, einen Psychiater und einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe - geladen. Es sind acht Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll am 31. Oktober verkündet werden. Dann wahrscheinlich wieder öffentlich.