Hier gibt es ab sofort Einbahnstraßen
Die Verkehrsführung in Teilen der Leostraße und der Marktstraße in St. Leon wird geändert.

Von Konrad Bülow
St. Leon-Rot. Wer mit dem Auto, dem LKW oder dem Motorrad in St. Leon unterwegs ist, muss sich demnächst auf eine neue Verkehrsführung einstellen: Noch dürfen alle Verkehrsteilnehmer in beide Richtungen durch die Leostraße fahren.
Nun soll sie zusammen mit einem kurzen Abschnitt der Marktstraße probeweise zur Einbahnstraße werden. Von der Roter Straße bis zur Leopoldstraße dürfen motorisierte Fahrzeuge auf dieser Route dann nur Richtung Norden fahren. Das hat der Gemeinderat jetzt beschlossen. Insgesamt geht es um einen Abschnitt von etwa 525 Metern Länge.
Die Leostraße und die Marktstraße gelten teilweise als heißes Pflaster. Nach Angaben der Verwaltung notierte die Polizei in den vergangenen fünf Jahren drei Kollisionen von Fahrzeugen an der Einmündung der Roter Straße in die Marktstraße. Ebenfalls dreimal verursachten Lastwagen Schäden an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen.
Bei Begehungen wurde Unmut über hohe Geschwindigkeiten von Autos laut, wie Ordnungsamtsleiter Markus Holub erläuterte. Andererseits komme es gerade in Richtung der Roter Straße oft zu Rückstau. Wegen parkender Autos wechselten Fußgänger – meist Senioren – häufig auf die Fahrbahn und brächten sich so in Gefahr. Die Leiterinnen der Kinderkrippe und des Kindergartens in der Straße waren ab 2023 an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte, die Verkehrsführung zu verbessern.
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"Die Ziele sind ein besserer Verkehrsfluss und eine Gefahrenreduzierung für Kinder und Senioren", betonte Holub. Wer die Straße überquert, müsste nur noch mit Autoverkehr aus einer Richtung rechnen.
Aus der Kronauer Straße, die ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen wurde, gebe es positive Rückmeldungen, die erwarte die Verwaltung auch für die Leostraße und die Marktstraße. Radfahrer dürfen nach der neuen Regelung in beide Richtungen unterwegs sein. Es werde wohl zu einer Verlagerung des Autoverkehrs kommen, wahrscheinlich auch in die Marktstraße, sagte Holub. "Wie es sich tatsächlich entwickelt, müssen wir sehen", sagte er.
Die Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat nahmen das Ansinnen überwiegend positiv auf, mit nur zwei Enthaltungen wurde der Versuch beschlossen. Auf Antrag der CDU sollen auch zwei Nebenstraßen nur in eine Richtung befahren werden, um die Anwohner zu entlasten: Über den Verbindungsweg südlich der Kirche St. Leo der Große kann der motorisierte Verkehr vom längeren westlichen Abschnitt der Marktstraße in die Leostraße rollen.
Weiter nördlich können Autofahrer auf Höhe des Gasthauses Zum Löwen die Leostraße in die andere Richtung verlassen. Während es von anderen Fraktionen im Rat – etwa von Heinrich Back (Freie Wähler), Anne Frey (FDP) und Petra von Hahn (Grüne) auch dafür Zustimmung gab, äußerten einige Zuhörer deutlich ihren Unmut.
Der Vorschlag der CDU wurde bei zehn Ja-Stimmen, drei Ablehnungen und sechs Enthaltungen angenommen. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der SPD, auch den etwa 100 Meter langen Abschnitt der Leostraße zwischen Leopoldstraße und Herderstraße umzuwidmen. Bei zwei Ja-Stimmen gab es sieben Enthaltungen und zehn Nein-Stimmen.
Ein genaues Datum für den Start des Versuchs gibt es noch nicht. Er werde nun die verkehrsrechtliche Anordnung auf den Weg bringen, erläuterte Ordnungsamtsleiter Markus Holub. Einige Wochen Zeit haben die Verkehrsteilnehmer wohl noch, um sich auf die Neuerungen einzustellen. "Nach der Probezeit sollte es eine gemeinsame Aussprache geben", sagte Heinrich Back von den Freien Wählern.
Erwartungen hat der Rat an die Kontrolle des Straßenverkehrs in dem Bereich. Petra von Hahn forderte vor allem auch die Überwachung der Parkplätze nach der Umstellung. Tobias Berger (CDU) sprach sich dafür aus, nicht, wie in der Kronauer Straße geschehen, schon Stunden nach Inkrafttreten der neuen Verkehrsführung mit Kontrollen zu beginnen, sondern etwas "moderater" vorzugehen.
Torsten Weis (FDP) brachte grundsätzlich ins Spiel, die Zahl der Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst zu erhöhen. Holub betonte an dieser Stelle, der Vollzugsdienst sei nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Beim fließenden Verkehr sei die Kommune auf die Polizei angewiesen.
Nicht umgesetzt werden soll das ältere Ansinnen, einen verkehrsberuhigten Bereich bei den Kinderbetreuungseinrichtungen auszuweisen. Dies scheiterte jedoch an der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Diese sah die Voraussetzungen dafür nicht gegeben: Infrage kämen dafür nämlich nur Bereiche mit wenig Verkehr, die überwiegend zum Aufenthalt genutzt werden.