Staatliche Notariate werden aufgelöst
Ab 1. Januar 2018 wird die notarielle Beurkundung ausschließlich von freiberuflichen Notaren wahrgenommen

Symbolfoto: dpa
Neckar-Odenwald-Kreis. (lgm) Zum 1. Januar 2018 werden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach betrifft dies die Notariate Mosbach, Aglasterhausen, Adelsheim Boxberg, Buchen, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim. Diese Notariate haben seither Beurkundungen vorgenommen und waren als Nachlassgerichte tätig.
Ab 2018 werden notarielle Beurkundungsgeschäfte nun ausschließlich von freiberuflichen Notaren wahrgenommen. Im Landgerichtsbezirk werden an den Standorten Mosbach, Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim sechs freie Notarinnen und Notare bestellt sein. Dabei handelt es sich um Notare, die jetzt schon im Landgerichtsbezirk tätig sind, zum Teil aber neue Räumlichkeiten beziehen. Sie werden voraussichtlich auch auswärtige Sprechtage abhalten. Auf die Höhe der Notarkosten hat die Reform keine Auswirkung.
Beurkundungen, die bis Jahresende bei staatlichen Notariaten vorgenommen wurden und noch werden, erfolgen ab 2018 durch den bisherigen Notar oder einen Notariatsabwickler. Im Regelfall werden die Beteiligten vom beurkundenden Notar über den jeweiligen Ansprechpartner informiert. Auf der Internetseite www.notariatsreform.de ist zudem eine Suchfunktion eingerichtet, über die ermittelt werden kann, welcher Notar bzw. Notariatsabwickler künftig für die Bearbeitung eines bereits begonnenen Beurkundungsvorgangs zuständig ist.
Die Verwahrung von Urkunden, die im Notariat gefertigt wurden und bereits abgeschlossen sind, erfolgt zukünftig in den meisten Fällen bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat liegt, teilweise aber auch beim bisherigen Notar oder einem Notariatsabwickler. Die Verwahrstelle kann unter www.notar.de (Menüpunkt Urkundensuche) ermittelt werden.
Für Nachlassangelegenheiten sind ab 2018 Amtsgerichte zuständig. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach sind die Nachlasssachen den Amtsgerichten Mosbach (für die Bezirke Mosbach, Adelsheim und Buchen) und Tauberbischofsheim (für die Bezirke Tauberbischofsheim und Wertheim) zugewiesen. Dort findet künftig auch die amtliche Verwahrung von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden statt.
Auch interessant
Die Notariate in Baden-Württemberg wiesen eine historisch gewachsene Struktur auf, die es so nirgendwo mehr gab. Zudem waren auch die Strukturen in den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedlich. Im badischen Landesteil gab es sogenannte Richternotare, die Volljuristen im Landesdienst waren, im württembergischen Landesteil waren Bezirksnotare tätig. Zusätzlich gab es einige freie Notare. Im Rahmen der Notariatsreform werden alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg - wie im übrigen Bundesgebiet - auf selbstständige Notare übertragen.
Die besondere organisatorische Herausforderung bei der Umsetzung liegt darin, dass die umfassende Strukturänderung sowohl im Beurkundungsbereich als auch bei den Nachlassgerichten landesweit zum Stichtag 1. Januar 2018 erfolgen muss. Das bedeutet, dass die bisherigen Strukturen im Beurkundungs- und Nachlassbereich der Notariate bis 31. Dezember 2017 möglichst gut funktionieren müssen, obwohl für viele Beteiligte zum Jahreswechsel auch ein Wechsel in die Selbstständigkeit oder zu einem neuen Arbeitgeber erfolgt. Zum 1. Januar 2018 müssen die Strukturen quasi "über Nacht" verändert werden.
Im Bezirk des Landgerichts Mosbach bereiten sich die zukünftigen freien Notare und die Amtsgerichte schon seit geraumer Zeit auf die Übernahme der neuen Aufgaben vor, um den Übergang möglichst reibungslos gestalten zu können. Im Januar und Februar wird im Hinblick auf die zu bewältigende Umstellung gebeten, bei den neuen Nachlassgerichten nur nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich vorzusprechen.