Ab 2018 ist Schluss für die staatlichen Notariate
Mit der Reform zum 1. Januar sind künftig sechs selbstständige Notare in Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim und Wertheim tätig.

Der freie Notar Thomas Manzke wird im neuen Notariat im Schafstallweg seine Tätigkeit aufnehmen. Foto: Tanja Radan
Neckar-Odenwald-Kreis. (LG/Wd) Zum 1. Januar 2018 werden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach betrifft dies die Notariate Adelsheim, Aglasterhausen, Boxberg, Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim. Die genannten Notariate haben seither Beurkundungen vorgenommen und waren als Nachlassgerichte tätig.
Ab 1. Januar 2018 werden notarielle Beurkundungsgeschäfte ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach werden ab 1. Januar 2018 sechs freie Notare bestellt sein an den Standorten Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim und Wertheim.
Mosbach und Wertheim werden dabei jeweils zwei Notare erhalten, Buchen und Tauberbischofsheim jeweils einen. Es handelt sich bei den zukünftigen freiberuflichen Notaren durchweg um Personen, die jetzt schon als staatliche Notare im Landgerichtsbezirk Mosbach tätig sind, die zum Teil aber neue Räumlichkeiten beziehen.
In Buchen beispielsweise steht im Schafstallweg schon das neue Notariatsgebäude bereit, in das der bisherige Walldürner Notar Thomas Manzke einzieht und als freier Notar ab 1. Januar seine Tätigkeit wahrnehmen wird, wie das Mosbacher Gericht auf Nachfrage bestätigte. Im Übrigen schließt Notar Manfred Zwick das alte Notariat Buchen im Amtsgerichtsgebäude zum Jahresende zu. Die freien Notare werden auch auswärtige Sprechtage abhalten. Auf die Höhe der Notarkosten hat die Reform keine Auswirkung.
Der Vollzug von Beurkundungen, die bis zum 31. Dezember 2017 bei staatlichen Notariaten durchgeführt wurden und noch werden, erfolgt ab 1. Januar 2018 entweder durch den bisherigen Notar oder durch einen Notariatsabwickler. Im Regelfall werden die Beteiligten vom beurkundenden Notar über den jeweiligen Ansprechpartner informiert. Auf der vom Justizministerium Baden-Württemberg eingerichteten Internetseite www.notariatsreform.de ist zudem eine Suchfunktion eingerichtet, über die ermittelt werden kann, welcher Notar bzw. Notariatsabwickler für die Bearbeitung eines begonnenen Beurkundungsvorgangs ab dem Januar zuständig ist.
Die Verwahrung von Urkunden, die im Notariat gefertigt wurden und bereits abgeschlossen sind, erfolgt künftig in den meisten Fällen bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat gelegen ist, teilweise aber auch beim bisherigen Notar oder einem Notariatsabwickler. Die Verwahrstelle kann über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer unter www.notar.de ermittelt werden.
Für Nachlassangelegenheiten sind ab 1. Januar wie im übrigen Bundesgebiet Amtsgerichte zuständig. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach sind die Nach-Lasssachen den Amtsgerichten Mosbach (für die Amtsgerichtsbezirke Adelsheim, Buchen und Mosbach) und Tauberbischofsheim (für die Amtsgerichtsbezirke Tauberbischofsheim und Wertheim) zugewiesen. Dort findet künftig auch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden statt.
Die Notariate in Baden-Württemberg wiesen eine historisch gewachsene Struktur auf, die es so in Deutschland und Europa nirgendwo mehr gab. Zudem waren auch die Strukturen in den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedlich.
Im badischen Landesteile gab es sogenannte Richternotare, die Volljuristen im Landesdienst waren. Im württembergischen Landesteil waren sogenannte Bezirksnotare tätig. Zusätzlich gab es einige freie Notarinnen und Notare. Im Rahmen der Notariatsreform werden alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg - wie im übrigen Bundesgebiet - auf selbstständige Notare übertragen.
Die besondere organisatorische Herausforderung bei der Umsetzung liegt darin, dass die umfassende Strukturänderung sowohl im Beurkundungsbereich als auch bei den Nachlassgerichten landesweit zum Stichtag 1.1.2018 erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die bisherigen Strukturen im Beurkundungs- und Nachlassbereich der Notariate bis 31. Dezember 2017 möglichst gut funktionieren müssen, obwohl für viele Beteiligte zum Jahreswechsel auch ein Wechsel in die Selbstständigkeit oder zu einem neuen Arbeitgeber erfolgt. Zum 1. Januar 2018 müssen die Strukturen quasi "über Nacht" verändert werden.
Im Bezirk des Landgerichts Mosbach bereiten sich die künftigen freien Notare und die Amtsgerichte auf die Übernahme der neuen Aufgaben vor, um den Übergang möglichst reibungslos gestalten zu können.
In den Monaten Januar und Februar 2018 wird im Hinblick auf die zu bewältigende Umstellung gebeten, bei den neuen Nachlassgerichten nur nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich vorzusprechen.