Ehemann der Joggerin kritisiert das Urteil
"Ich kann dem Täter nie vergeben" - 19-Jähriger nur wegen Körperverletzung verurteilt

Hier am ehemaligen Leinpfad am Neckar bei Handschuhsheim attackierte ein junger Mann am 7. März 2018 eine Joggerin. Foto: Priebe
Heidelberg/Buchen. (rnz) Es ist eine Tat, die einen fassungslos zurücklässt: Am helllichten Tag hat ein damals 18-Jähriger am 7. März am Neuenheimer Neckarufer mit einem faustgroßen Stein brutal auf eine 47-jährige Frau eingeschlagen. Das Opfer überlebte glücklicherweise.
Die Begleitumstände sind aber besonders tragisch: Die Frau aus Buchen weilte zu dieser Zeit in Heidelberg, um ihrer schwerkranken Tochter, die in der Uniklinik behandelt wurde, beizustehen. Ihre Tochter hat den Kampf gegen die heimtückische Krankheit im Sommer verloren.
Der Mann, der die 47-Jährige überfallen hat, wurde am Montag von der Jugendkammer des Heidelberger Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein mildes Urteil, meinen viele, auch der Ehemann des Opfers, der sich mit einem Brief an die RNZ gewandt hat:
"Ich habe große Probleme mit dem Urteil gegen den jungen Mann, der meine Frau fast totgeschlagen hat. Wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit zwischen der Tat und dem Urteil? ,Im Zweifel für den Angeklagten’ darf in meinen Augen nicht bedeuten, dass alle mildernden Umstände, so abstrus sie auch sind, und die Tatsache, dass es dem Opfer einigermaßen gut geht, auf das Strafmaß des Täters Einfluss haben.
Der Täter hatte meiner am Boden liegenden Frau einen Stein erst einmal heimtückisch von hinten und - nachdem der erste Schlag nicht ausreichte - drei weitere Male von vorne auf den Kopf geschlagen. Da frage ich mich, was muss man denn noch anstellen, um es als versuchten Mord zu werten?
Auch interessant
Dass er seine Tat nicht vollenden konnte, wurde als Rücktritt von der Tötungsabsicht gewertet. Ich denke eher, er hatte es mit einem Opfer zu tun, das im Kopf nur das Wohl der todkranken Tochter hatte, und einzig das ist der Grund, warum sie nicht bewusstlos wurde und sich erfolgreich wehrte. Und was spielte es für eine Rolle, wie oft er zuschlug? Die Einzige, die es miterlebt hat - der Täter schweigt dazu ja wie zu allem - ist meine Frau, und die ist für mich glaubwürdig.
Ich habe unseren Anwalt gefragt, wie ein Verteidiger denn ruhig schlafen kann, wenn er weiß, dass sein Mandant eine Gefahr ist, und er trotzdem versucht, ihn in einem möglichst guten Licht erscheinen zu lassen. Was macht ein Verteidiger, wenn so ein Typ nach seiner Haft die nächste Frau überfällt? Der Täter verweigert jede Zusammenarbeit mit dem Psychologen, und der kann sich dann eben auch kein Bild machen. Mag sein, dass der Täter bisher unauffällig war. Aber er hat hier eine Tat mit Vorsatz begangen, um seine kranken Fantasien auszuleben, eine Tat, zu der er sich unmittelbar vorher im Internet hat inspirieren lassen.
Ich habe nach dem letzten Jahr erhebliche Probleme mit den christlichen Werten, deshalb kann ich dem Täter auch nie vergeben. Ich habe ihm nach dem Urteil aus Anstand nicht alles gesagt, was ich ihm wünsche, aber er möge immer meine inzwischen verstorbene Tochter im Kopf haben, wie es ihr in der Therapie mit der Nachricht ging, dass ihre Mutter nur ganz knapp einem irren Totschläger entkommen ist, und welche Ängste sie durchgestanden hat.
Zu wünschen bleibt, dass er sich doch einer Therapie unterzieht und die dann hoffentlich auch zu einer Heilung führt.
Ich habe aber die berechtigte Angst, dass er nach guter Führung wieder allzu schnell auf die Menschheit losgelassen wird, und ich hoffe, dass sein nächstes Opfer genauso viel Glück hat wie meine Frau."