Heilbronn

Zweiter Fall von Geflügelpest im Landkreis bestätigt

Weitere Verdachtsfälle werden noch geprüft - Landratsamt und Stadt Heilbronn ordnen sofortige Stallpflicht für Geflügel an

12.11.2025 UPDATE: 12.11.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Geflügelpest
Archiv-Foto: Frank Leonhardt/dpa

Heilbronn.(rnz) Erst eine Graugans beim Breitenauer See in Löwenstein, nun, am Sonntag ein toter Graureiher in Bad Rappenau-Fürfeld: Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist definitiv im Landkreis angekommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei beiden Vögeln das hochansteckende H5N1-Virus nachgewiesen.

Außerdem gibt es weitere Verdachtsfälle, die noch geprüft werden. Daher hat das Landratsamt Heilbronn am Dienstag zum Schutz der Geflügelbestände ein kreisweites Aufstallungsgebot erlassen. Ab Mittwoch dürfen Geflügelhalter ihre Tiere also nicht mehr im Freien halten. Der Erlass gilt zunächst bis 15. Januar. Die Stadt Heilbronn sich der vorbeugenden Maßnahme angeschlossen und bereits am Dienstag ein Aufstallungsgebot erlassen.

Grund ist, dass die Behörden befürchten, dass sich das Virus wegen der großen Gewässer Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer sowie der Geflügeldichte im Stadt- und Landkreis ohne Gegenmaßnahmen schnell ausbreiten könnte, zumal bei den beiden bislang gesicherten Fällen sowohl unterschiedliche Vogelarten als auch weit voneinander entfernt liegende Gemeinden betroffen sind. Zudem sind die beiden Vogelarten im Landkreis insbesondere im Bereich von Gewässern präsent, wodurch ein erhöhtes Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln sowie den Eintrag in Geflügelbestände besteht.

Die Vogelgrippe verläuft für eine Vielzahl von Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel, etwa Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen, sowie Greifvögel und Eulen. Nach einer aktuellen Risikobewertung des FLI wird die Gefahr weiterer Ausbreitung und eines Eintrags in Nutzgeflügelbestände als "hoch" eingeschätzt. Durch die Aufstallungspflicht soll nun der mögliche Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden.

Die Behörden appellieren an alle Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten und die rechtlichen Vorgaben zu beachten, um eine Ausbreitung des Virus auf Nutzgeflügel zu verhindern und den Fortbestand der regionalen Geflügelwirtschaft zu sichern.

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Weiterhin werden alle Geflügelhalter aufgefordert, ihre Geflügelhaltung bei den Veterinäramtern registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind dazu verpflichtet. Formulare sind online abrufbar.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sollten verendete Vögel eingesammelt werden, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Auch wenn das FLI das Risiko einer Ansteckung für die Bevölkerung als sehr gering einstuft, sollte man Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, kann das Tier unter Angabe des Fundorts dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de gemeldet werden.

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