Falsche Strafzettel St. Leon-Rot

Parkplatz-Verwalter stöhnt selbst über Überwachungs-Firma

Und rät zum Widerspruch. "Das ist ein Fehler bei der Firma".

19.10.2024 UPDATE: 19.10.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Zuerst gab es Beschwerden, dass der Parkplatz immer voll sei. Nun klagen die Geschäfte über falsche Strafzettel. Foto: Hammer

St. Leon-Rot. (aham) Die Geschichte um die falschen Parkzettel im Schiff nimmt eine unerwartete Wendung. Denn jetzt meldet sich der zuständige Immobilienverwalter zu Wort und rät Betroffenen: "Legen Sie Widerspruch ein!"

Philipp Roth ist Geschäftsführer der Deutschen Immobilien Verwaltung GmbH (DIV). Diese verwaltet im Auftrag des Eigentümers das ehemalige Lidl-Gebäude im Schiff, das sich die Sparkasse, die Bäckerei Görtz, ein Friseur und eine Eisdiele teilen.

Und auch der dazugehörige Parkplatz gehört in den Zuständigkeitsbereich der DIV. Als sich die Beschwerden der Mieter häuften, dass die Parkplätze belegt seien und Kunden sowie Mitarbeiter keinen Platz mehr finden, machte sich Roth kundig. Denn obwohl sein Unternehmen eigenen Angaben zufolge rund 180 Objekte mit Außenparkflächen betreue, sei dieses Problem bisher nie aufgetaucht.

Schließlich stieß man auf die Firma Ai-Parking aus Hamburg, die Parkraumüberwachung per Kamera anbietet. Bei einem Treffen zwischen dem Eigentümer, Roth und dem Geschäftsführer von Ai-Parking habe alles ganz toll geklungen, berichtet Roth. Daher habe man einen Vertrag mit der Firma bis Ende September 2025 abgeschlossen.

Der Deal in Kürze: Die Firma übernimmt die Überwachung und finanziert wird dieser Dienst durch die Einnahmen der Falschparker. Falschparker ist jeder, der unerlaubt länger als 90 Minuten parkt.

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Die Bilanz nach wenigen Wochen: "Jetzt haben wir mehr Beschwerden als vorher", stöhnt Roth. Insbesondere seitens des Friseurladens gebe es zunehmend Klagen. "Dort gab es schon 30 falsche Tickets", berichtet Roth.

Seitens der Sparkasse seien ihm keine Fälle bekannt. Das bestätigt auch Sparkassensprecher Stephan Brandhuber auf RNZ-Nachfrage. Von der Bäckerei gebe es nur wenige bekannte Fälle. Dazu sagt Peter Görtz: "Das ist leider nicht in unserer Hand." Wer wirklich zu Unrecht ein Parkticket erhalten habe, dem rate er, nicht zu bezahlen, so Görtz.

Wie sich herausgestellt hat, gab es tatsächlich technische Probleme, berichtet Roth. Die Überwachungsfirma habe die zulässige Parkdauer auf 60 Minuten eingestellt. Dies hatte zur Folge, dass bei allen, die länger als eine Stunde auf dem Parkplatz standen, der Strafzettelprozess ausgelöst wurde. "Das macht alles der Computer", erklärt Roth.

Selbst die Inkassobriefe seien automatisiert. Roth betont: "Das ist nicht unser Fehler, das ist ein Fehler bei der Firma." Denn eigentlich sollte die 90-Minuten-Regelung großzügig eingestellt werden mit reichlich Puffer. Dies war die Vorgabe an Ai-Parking. Und deswegen rät Roth denen, die einen Strafzettel aus Hamburg erhalten haben: "Widerspruch einlegen und Beschwerde schreiben."

Das Kuriose: Von den Fällen, bei denen Betroffene klagen, sie waren zur vorgeworfenen Zeit gar nicht auf dem Parkplatz, weiß Roth nichts. Dazu könne er also nichts sagen. Und trotzdem sagt er zum neuen Überwachungssystem: "Die Begeisterung hält sich in Grenzen." Man habe sich sogar schon überlegt, den Vertrag mit der Parkraumüberwachungsfirma vorzeitig zu kündigen, doch das sei schwierig.

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