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Raum-Vermietung an AfD darf nicht ausgeschlossen werden

Für alle - oder für niemanden: Parteien müssen bei öffentlichen Räumen gleich behandelt werden.

18.05.2024 UPDATE: 18.05.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Die AfD-Veranstaltung im Hilde-Domin-Saal 202 löste heftige Debatten aus. Foto: Rothe

Heidelberg. (dns) Es ist Wahlkampf – und die meisten Parteien und Vereinigungen, die ins Stadtparlament wollen, laden zu Veranstaltungen ein, meist in öffentliche Räumen, die etwa von Stadtteilvereinen verwaltet werden. Und weil auch eine Gruppierung zur Wahl antritt, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet wird, sorgt das mitunter für Streit. Im Stadtteilverein

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