Mannheim. (dpa) Eine Einbürgerung ist auch dann wirksam, wenn der Antragsteller einen falschen Namen angegeben hat. Sie könne nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren zurückgenommen werden, teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag in Mannheim mit. Ein gebürtiger Pakistaner hatte gegen die Landeshauptstadt Stuttgart geklagt, die seine Einbürgerung als unwirksam