Karlsruhe: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.

18.08.2021 UPDATE: 18.08.2021 09:33 Uhr 10 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.

© dpa-infocom, dpa:210818-99-881177/1

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