Karlsruhe: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.
Karlsruhe (dpa) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.
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