Die Stadt bekommt Recht
Hofbauers sollen ehemaliges Ausflugslokal wieder verkaufen – Gericht: Es gab nie ein Lokal

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Mit dem Beschluss des Landgerichts Heidelberg am Dienstagvormittag haben die Eigentümer des ehemaligen Ausflugslokal "Alter Kohlhof" eine juristische Schlappe erlitten. Nach Ansicht des Gerichts hätten sie gegen den Grundbucheintrag verstoßen, wonach bis Mitte 2022 hier eine Gaststätte zu betreiben sei.
Die Richter sind der Ansicht, dass diese Verpflichtung, eine sogenannte Dienstbarkeit, weiterhin besteht und erfüllt werden muss. Daran ändert es auch nichts, dass die Besitzer, die Familie Hofbauer, angeben, ein Lokal an diesem Ort sei nicht wirtschaftlich zu führen – auch wenn sich das Gericht ein Gutachten über die Rentabilität eines Lokals ausdrücklich vorbehält.
Die Vierte Zivilkammer nimmt vielmehr an, dass die Hofbauers "wie im Rahmen der Beweisaufnahme angeklungen, auf dem Anwesen von vornherein keine Gaststätte betreiben wollte". Bei der letzten Verhandlung am 28. März hatten als Zeugen geladene Nachbarn übereinstimmend angegeben, dass es unter den Hofbauers keinen Gaststättenbetrieb im Alten Kohlhof gegeben habe. Das Anwesen werde ausschließlich als Wohnung genutzt.
Hintergrund
> Die Version der Hofbauers: Das Ausflugslokal "Alter Kohlhof" war praktisch pleite, es wurde der Familie Hofbauer zum Kauf angeboten. Zunächst wusste sie nichts von einem Grundbucheintrag, der den Betrieb eines Lokals zur Pflicht macht, aber das
> Die Version der Hofbauers: Das Ausflugslokal "Alter Kohlhof" war praktisch pleite, es wurde der Familie Hofbauer zum Kauf angeboten. Zunächst wusste sie nichts von einem Grundbucheintrag, der den Betrieb eines Lokals zur Pflicht macht, aber das war ihnen egal, denn sie wollten hier ja sowieso ein zweites Gourmetrestaurant neben Lingental aufmachen. Zunächst war es als Ergänzung zum Angebot im Leimener Stadtteil gedacht, doch als man dort nach einem Wasserschaden alles aufgeben musste, dachte man neu nach. Eines kam allerdings nicht in Frage: ein Ausflugslokal alten Stils. Das ist nicht rentabel - was ein Gutachten belegt - und passt nicht zum Stil der Familie. Vor allem musste das völlig marode Gebäude saniert werden. Inzwischen setzte die Stadtverwaltung eine völlig unrealistische Frist, also improvisierte man und eröffnete rasch am 15. Januar 2017. Seitdem hat man immer wieder Gäste bewirtet, und inzwischen gibt es einen geregelten Gastronomiebetrieb - natürlich mit einer professionellen Küche, die extra angefertigt wurde und in der Robert Rädel regelmäßig kocht. Jeder kann sich anmelden und einen Tisch reservieren. Mit der Vermarktung des neuen Lokals ist man deswegen so vorsichtig gewesen, weil es lange gebraucht hatte, bis es fertig war. Außerdem fürchtete man, wegen der Kritik an der Lingental-Schließung und dem beabsichtigten Kauf der Mantei-Backhalle vollends in Verruf zu kommen und damit dem neuen Edelrestaurant zu schaden. Natürlich kommt für das Lokal nicht jedermann in Frage, sondern ein Kreis, der das Angebot zu schätzen weiß und auch bereit ist, dafür einen gewissen Preis zu bezahlen - und deswegen muss man auch nicht groß Werbung machen. Kritik an diesem exklusiven Konzept kommt im Grunde nur von denjenigen, die sich die alte Ausflugsgastronomie wieder zurückwünschen.
Mit dem Beschluss bekam im Grunde die Stadt Heidelberg auf ganzer Linie Recht: Sie hatte auf den Rückkauf des Anwesens geklagt, weil die Hofbauers ihre Grundbuch-Verpflichtung nicht erfüllt haben. Jetzt geht es nur noch um die Höhe des Kaufpreises, den ein unabhängiger Gutachter festlegen soll. Die Eigentümer sollen daher angeben, was sie seit dem Kauf 2015 – sie übernahmen es von den früheren Eigentümern des 2014 geschlossenen Ausflugslokals - alles in die Immobilie investiert haben.
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Die beiden Streitparteien, die Familie Hofbauer und die Stadt Heidelberg, haben nun einen Monat Zeit zur Stellungnahme.