Restaurant "Alter Kohlhof"

Eigentümerfamilie Hofbauer legt Vergleichsangebot an die Stadt Heidelberg vor

Kohlhof-Streit: Stadt prüft, ob das Angebot die Erwartungen erfüllt. Das weitere Vorgehen soll im Februar im Gemeinderat diskutiert werden.

16.01.2018 UPDATE: 16.01.2018 16:15 Uhr 56 Sekunden

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe

Heidelberg. (rie) Neue Runde im Poker um das ehemalige Restaurant "Alter Kohlhof": Seit Freitag liegt der Stadt ein Vergleichsangebot der Eigentümerfamilie Hofbauer vor. Beim Prozessauftakt Mitte Dezember am Landgericht war vereinbart worden, dass Hofbauers der Stadt bis 15. Januar 2018 einen Vorschlag samt Gastro-Konzept vorlegen.

Eine Stadtsprecherin bestätigt lediglich, dass ein Vergleichsvorschlag fristgerecht einging, nicht aber, ob er die Erwartungen der Stadt erfüllt. "Die Verwaltung wird den Vorschlag nun genau anschauen und eine Bewertung vorbereiten", so die Sprecherin. Das weitere Vorgehen wolle man dann bereits im Februar auch in den gemeinderätlichen Gremien diskutieren.

Die Stadt streitet seit gut anderthalb Jahren mit den Eigentümern des Anwesens Kohlhof 5, die - aus städtischer Sicht - per Kaufvertrag und Grundbucheintrag verpflichtet sind, dort eine Gaststätte zu betreiben. Vor vier Monaten reichte die Stadt Rückkaufsklage ein - obwohl die Hofbauers nach ihrer Interpretation seit Januar 2017 ein Restaurant betreiben. Für dieses haben sie allerdings noch immer keine Konzession zum Alkoholausschank.

In der Gerichtsverhandlung im Dezember hatte die Stadt gefordert, dass in einem Vergleichsvorschlag auch die Pflicht zum Betrieb einer Gaststätte verlängert werden müsse - also länger als bis Juni 2022, wie im Grundbucheintrag vorsieht. Hofbauer-Anwalt Felix Michl sagte gestern gegenüber der RNZ: "Wir bekamen von der Stadt vorher keine offiziellen Hinweise, was in dem Angebot drinstehen soll. Wir haben ein gutes Vergleichsangebot gemacht und darüber wollen wir jetzt mit der Stadt reden."

Sollte es zu keiner Einigung kommen, stehen sich die Streitparteien am 28. März wieder vor dem Landgericht gegenüber.

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