Der Prozess gegen die Hofbauers startet am 13. Dezember
Nach fast anderthalb Jahren Streit zwischen dem Rathaus und den Eigentümern sollen jetzt die Richter entscheiden

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe
Heidelberg. (rie) Die Stadt Heidelberg und die Familie Hofbauer sehen sich wohl noch dieses Jahr vor Gericht: Das Landgericht Heidelberg hat einen Verhandlungstermin für den 13. Dezember anberaumt. Damit könnte der nunmehr knapp anderthalb Jahre währende Streit zwischen der Stadt und den Besitzern des Grundstücks Kohlhof 5 durch einen Richterspruch beendet werden.
Für den ersten öffentlichen Verhandlungstermin wurden laut Gerichtssprecher Andreas Albrecht noch keine Zeugen geladen. Dies könne sich aber noch ändern. "Es handelt sich um einen ,ersten frühen Termin’ ohne wochen- oder gar monatelanges schriftliches Vorverfahren", so Albrecht. Dieses Vorgehen soll das Gerichtsverfahren beschleunigen.
Die Familie Hofbauer hatte mit dem Kauf des Anwesens des ehemaligen Ausflugslokals "Alter Kohlhof" im Juni 2015 die Verpflichtung aus einem Grundbucheintrag übernommen, dort bis Mitte 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Weil sie dies nicht tat, beauftragte der Gemeinderat im Oktober 2016 die Stadt, ihr Rückkaufsrecht für das Grundstück auszuüben. Anfang September 2017 reichte die Stadt ihre Rückkaufsklage schließlich ein - obwohl die Hofbauers nach eigener Interpretation inzwischen ein Restaurant eröffnet hatten.
Für dieses fehlt ihnen allerdings nach wie vor die Konzession, also eine Gaststättenerlaubnis. Das Konzessionsverfahren laufe - ungeachtet der Klage - ganz normal weiter, so ein Stadtsprecher. Allerdings warte man weiterhin auf noch ausstehende nötige Unterlagen des Antragsstellers.
Der Gerichtstermin kann somit noch immer abgewendet werden. Schaffen die Hofbauers es rechtzeitig, eine Konzession zu erlangen und ein Restaurant zu betreiben, wäre die Rückkaufsklage gegenstandslos. Weiterhin hat die Stadt aber keinerlei Möglichkeit, den Besitzern vorzuschreiben, was für eine Art Restaurant sie betreiben sollen.