Gemeinderat lässt es auf einen Prozess ankommen
Einstimmige Ablehnung eines Vergleichsangebots – Das wäre vor allem den Eigentümern entgegengekommen - Landgericht muss entscheiden

Der Alte Kohlhof im Winter - von einem regen Restaurantbetrieb ist zumindest tagsüber wenig zu sehen. Foto: Kaz
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Der Streit um die Kohlhofgaststätte wird endgültig vor Gericht entschieden. Am Donnerstagabend lehnte der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts ab. Das bestätigte am gestrigen Freitag ein Stadtsprecher der RNZ. Damit erhält die Stadtverwaltung ihren Anspruch auf Rückkauf der Immobilie aufrecht. Die entscheidende Verhandlung soll am 28. März stattfinden.
Nach RNZ-Informationen beanstandeten die Stadträte vor allem, dass der Vergleich in erster Linie die Vorstellungen der Eigentümerfamilie Hofbauer berücksichtige. Diese hatte im Juni 2015 das Anwesen gekauft, für das ein Grundbucheintrag eine Nutzung als Lokal vorsieht. "Wir hätten dadurch nichts gewonnen", sagte ein Stadtrat der RNZ. Tatsächlich sieht der sechsseitige Vergleich, der der RNZ vorliegt, durchaus eine Betriebspflicht der jetzigen Eigentümer vor. Mit anderen Worten: Sie sollen einen Restaurantbetrieb im Alten Kohlhof gewährleisten - sogar länger, als es eigentlich im Grundbucheintrag von 1997 vorgesehen ist: bis Ende 2023 statt bis Juni 2022. Danach könnten die Besitzer mit der Immobilie verfahren, wie sie wollen. Auch der Umfang der Wohnnutzung ist in dem Vertrag geregelt: Die Privaträume der Hofbauers dürfen "die Nutzung als Gastronomie (...) nicht beeinträchtigen oder dominieren". Der momentane Umfang der Wohnnutzung wird als "nicht dominierend" gewertet.
Außerdem soll die Gastronomie "der Öffentlichkeit zugänglich sein, das heißt, grundsätzlich muss es jeder Person offenstehen, Plätze in dem gastronomischen Betrieb zu reservieren und dort zu essen". Was so eindeutig klingt, hat allerdings jede Menge Einschränkungen: "Die Gastronomie muss von Donnerstag bis Sonntag regulär ab 18 Uhr geöffnet sein." Also nur an vier Wochentagen und dann nur abends.
Noch heftiger ist allerdings dieser Passus: "Es liegt allein im freien Ermessen der Restaurantleitung, eine vorherige Reservierung durch Gäste (telefonisch/E-Mail) zur Bedingung der Bewirtung zu machen." Damit bestätigt der Vergleich die Praxis der Besitzer, als sie vor etwas mehr als einem Jahr (und dann noch einmal im letzten September) das Restaurant eröffneten: Damals legten sie relativ hohe Reservierungshürden fest: So wurde - zumindest nach Angaben der Eigentümer - erst für Gruppen ab acht Personen nach vorheriger Anmeldung per E-Mail geöffnet. Im Vergleich steht zu lesen: "Liegen 24 Stunden vor Öffnung des Restaurants Reservierungen für nur vier oder weniger Personen vor, bleibt es der Restaurantleitung vorbehalten, das Restaurant an diesem Tag nicht zu öffnen."
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Einmal abgesehen davon, dass das Lokal also nicht gezwungenermaßen für Jedermann geöffnet sein müsse - schon gar nicht, wenn es nicht genügend Vorabreservierungen gebe -, bliebe die Frage, wie man den Stand der angemeldeten Gäste kontrollieren wolle, moniert der Stadtrat: "Das ist alles viel zu schwammig. Außerdem haben wir den Auftrag aus der Bürgerschaft, hier wieder ein Ausflugslokal zu etablieren. Und alles, was im Vergleich steht, widerspricht dem eklatant."
Nur: Wenn sich das Landgericht Heidelberg in "seinem" Vergleich mehr oder weniger auf die Seite der Eigentümer stellt, hat die Stadt in 25 Tagen bei der Verhandlung dort keine guten Karten.