Stadt hat Klage auf Rückkauf des Kohlhofs eingereicht
Über den Rückkauf muss jetzt das Landgericht entscheiden. Ob die Eigentümer hier bald ein Lokal einrichten, spielt dabei keine Rolle.

Seit über einem Jahr gibt es Streit über die Zukunft des ehemaligen Ausflugslokals "Alter Kohlhof", das Ende 2014 schloss. In Kürze wird die Angelegenheit juristisch entschieden. Foto: Alex
Von Micha Hörnle
Die Stadt hat Klage auf Rückkauf des Kohlhofs eingereicht. Diese Information erhielt die RNZ gestern aus sicheren Quellen - und das wird von den Sprechern der Stadtverwaltung und des Landgerichts Heidelberg bestätigt. Friedrich Schütter vom Landgericht sagte, die Klage sei am 6. September eingegangen und werde "in absehbarer Zeit verhandelt".
Vor gut drei Wochen hieß es allerdings noch in der RNZ, dass es "Zeichen der Annäherung zwischen Stadt und Besitzer" gegeben habe. Die Klageschrift sei zwar vorbereitet, war aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht. "Wir haben aber nie gesagt, dass sie auf Eis liegen würde", so ein Stadtsprecher gestern zur RNZ. Tatsächlich hatte Ende August Kohlhof-Eigentümer Michael Hofbauer angekündigt, noch im September ein Restaurant namens "Oben" einzurichten. Da die RNZ gestern Hofbauer nicht erreichen konnte, ist unklar, ob das auch geschehen ist.
Hintergrund
Kommentar von Micha Hörnle
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Nur das Landgericht kann jetzt Klarheit in der verworrenen Kohlhof-Lage schaffen. Alle Versuche, doch noch zu einer Einigung zu kommen, haben nichts gefruchtet. Im Gegenteil: Man
Kommentar von Micha Hörnle
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Nur das Landgericht kann jetzt Klarheit in der verworrenen Kohlhof-Lage schaffen. Alle Versuche, doch noch zu einer Einigung zu kommen, haben nichts gefruchtet. Im Gegenteil: Man hat den Eindruck, dass sich - trotz der Ankündigung einer baldigen Restaurant-Eröffnung - die Fronten eher verhärtet haben. Das liegt weniger an der Stadtverwaltung, die wohl noch am ehesten verhandlungsbereit war. Das liegt eher an den Eigentümern, deren Vorgehen sich nicht jedem erschloss - und die manchen Zweifel nährten, ob es ihnen auch mit einem Lokal wirklich ernst sei. Aber auch an der Kommunalpolitik, die unter dem Druck gewaltiger Erwartungen vieler Bürger steht: Die Stadt solle endlich den Kohlhof zurückkaufen und die Existenz eines Ausflugslokals sichern. Ob und wie das möglich sein wird, ist alles andere als sicher. Aber das ist nicht Sache des Gerichts. Es muss endlich klären, ob die Stadt das Areal zurückkaufen darf, weil der Geist des Grundbucheintrags nicht erfüllt wurde.
Aber im Grunde ist das - kommunalpolitisch gesehen - auch egal. Denn vor knapp einem Jahr, Ende Oktober 2016, beschloss der Gemeinderat in seltener Einmütigkeit, die Immobilie zurückzukaufen, die die Hofbauers 2015 erworben hatten. Die Räte sahen den Geist des Grundbucheintrags von 1997 verletzt, wonach im Alten Kohlhof bis Juni 2022 eine Gaststätte zu betreiben sei.
Tatsächlich stand zu dem Zeitpunkt, als der Gemeinderat die Kaufentscheidung fällte, das Restaurant seit drei Jahren leer und war zwischenzeitlich zu einem Wohnhaus umgebaut worden. Seitdem ist das die gültige Beschlusslage, an die sich die Stadtverwaltung gebunden sieht. "Um eine Klage kommen wir also nicht herum", sagte gestern ein Stadtsprecher.
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Möglicherweise hätten die Eigentümer die Klage abwenden können, hätten sie glaubhaft die ihnen von der Stadt gesetzten Fristen erfüllt. Bis zum 15. Dezember 2016 sollten sie ein Konzept für das neue Lokal vorlegen, einen Monat später sollte es spätestens aufmachen. Tatsächlich war das Lokal wohl geöffnet, wahrscheinlich aber nur für kurze Zeit. Nur war das zu diesem Zeitpunkt mittlerweile egal. Für OB Eckart Würzner galt einfach diese letzte Frist.
Und so sagte er im Februar der RNZ: "Der Beschluss des Gemeinderates ist eindeutig, vor dem 15. Januar wurde uns kein Konzept vorgelegt, geschweige denn umgesetzt. Ich kann bis heute nicht erkennen, dass es ein Konzept gibt. Aber es gab klare Auflagen, die nicht erfüllt wurden, deshalb leiten wir jetzt den Rückkauf ein." Gut sieben Monate später informiert die Stadtverwaltung die Stadträte und sagt fast wortgleich: "Nachdem bislang weder die Eröffnung einer Gaststätte noch die Herausgabe des Eigentums erfolgt ist und der Beklagte mehrfach mit dem Kläger getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten hat, wurde die Klage nun eingereicht."
Aber abgesehen von der Klage gab es einen zweiten Parallelkonflikt: die Frage der Konzession. Denn im Grunde hätte die Erlaubnis zum Alkoholausschank zu einem "richtigen" Restaurant gehört. Doch die wurde nie erteilt. Und auch das von Hofbauer in der RNZ vom 24. August angekündigte "Oben" - in ihm soll Sternekoch Robert Rädel arbeiten - hat keine. Immerhin haben die Besitzer "zwischenzeitlich einen Konzessionsantrag zum Betrieb einer Gaststätte gestellt", wie es in einer Notiz der Stadtverwaltung an die Stadträte heißt.
Und weiter: "Der Antrag wird derzeit von der Stadt Heidelberg geprüft, es liegen aber noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor. Die Prüfung des Antrags erfolgt unabhängig von der eingereichten Klage, wird also auch während des Klageverfahrens fortgesetzt.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens und etwaiger Konsequenzen für das Gerichtsverfahren können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden." Ein Stadtsprecher packt das in diese Formulierung: "Die geforderten Unterlagen waren nie vollständig - und sie sind es auch jetzt nicht."
Mit anderen Worten: Ob es gerade oder in Zukunft ein Restaurant gibt, ist der Stadtverwaltung mittlerweile egal - zumindest für die Klage, über die nun das Landgericht entscheidet. Allein der Gemeinderat könnte das Ruder herumreißen und theoretisch den Beschluss fassen, die Klage zurückzuziehen.
Danach sieht es aber nicht aus: In der Zeit seit Januar entspannte sich das Verhältnis zwischen den Konfliktparteien nicht. Ein Auftritt Hofbauers am 9. Februar vor dem Haupt- und Finanzausschuss endete in gegenseitigen Schuldzuweisungen.
Und offenbar gab es in allen Fraktionen von der Basis heftigen Druck, in der Sache nicht nachzugeben und den Rückkauf juristisch durchzusetzen. Denn viele Heidelberger - das beweist auch die Flut an Leserbriefen - wünschen sich ausdrücklich ein Ausflugslokal am Kohlhof, von dem sich Michael Hofbauer sicher ist, dass es sich absolut nicht rentiert.
Nur: Ob das ein exklusives Gourmet-Restaurant sein soll - und ein solches plant offenbar Hofbauer mit "Oben" - oder eine deftige Wandererwirtschaft, wie es sich viele Heidelberger wünschen, das lässt der Grundbucheintrag offen.