So geht es im Kohlhof-Prozess weiter
Gericht verkündet am Mittwoch einen Beschluss

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe
Von Sebastian Riemer
Heidelberg. Eine Verhandlung wird es im Verfahren der Stadt Heidelberg gegen die Familie Hofbauer beim Gerichtstermin am Mittwoch, 18. April, nicht geben. Das teilte das Landgericht am Donnerstag mit. "Es wird lediglich eine Entscheidung verkündet", sagte Gerichtssprecher Andreas Albrecht auf RNZ-Anfrage. Ob es sich bei dieser Entscheidung um das Urteil oder einen sogenannten Beweisbeschluss handelt, sagt er nicht.
Jedoch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass das Gericht den Fall bereits für entscheidungsreif hält. Vielmehr hatte Richterin Andrea Großmann beim letzten Verhandlungstermin Ende März angedeutet, dass das Gericht ein Gutachten zur Rentabilität einer Gastronomie auf dem Kohlhof anfordern könnte. Dies könnte sie nun am kommenden Mittwochmorgen um 10 Uhr per Beweisbeschluss ganz offiziell verkünden.
"Ich gehe davon aus, dass es kein Urteil sein wird", sagt auch Hofbauer-Anwalt Felix Michl. Er rechnet mit einem Beweisbeschluss. "Alles andere wäre schon sehr überraschend." Zu dem Verkündungstermin werden wohl weder die Streitparteien noch ihre Anwälte persönlich erscheinen. Die Entscheidung des Gerichts geht ihnen schriftlich zu.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Hofbauers im ehemaligen "Alten Kohlhof" eine Gastronomie betrieben, seitdem sie das Anwesen im Sommer 2015 kauften. Die Stadt will ihr Recht auf Rückkauf einklagen, da sie den Grundbucheintrag als nicht erfüllt ansieht: Dieser verpflichtet den Besitzer des Anwesens, dort bis 2022 eine Gaststätte zu betreiben.