EuGH stärkt Recht von Feldhamstern auf Lebensraum
Darf auf einem Feld selbst dann nicht gebaut werden, wenn Feldhamster dort ihre Baue gar nicht nutzten? Das EuGH sorgt in einem Fall in Österreich für Klarheit.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat das Recht von Feldhamstern auf ihren Lebensraum gestärkt.
Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen auch dann nicht zerstört werden, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber womöglich dorthin zurückkehren, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag urteilten (Rechtssache C-477/19).
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