Plus Kirche lehnte Ausnahme-Antrag ab

Theater Heilbronn durfte am 1. November nicht tanzen lassen

Eine Frage des Umgangs mit "Allerheiligen". Der Feiertag ist längst nicht mehr allen "heilig".

05.11.2025 UPDATE: 05.11.2025 04:00 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden
An „Allerheiligen“ gedenken Katholiken der Heiligen, aber auch ihrer verstorbenen Angehörigen. Es ist ein „Stiller Feiertag“, an dem öffentliche Veranstaltungen stark eingeschränkt sind. Das Heilbronner Theater wollte nun eine Ausnahmegenehmigung erwirken, damit die Besucher einer Premiere tanzen können. Foto: Brigitte Fritz-Kador

Von Brigitte Fritz-Kador

Heilbronn. In den deutschen Bundesländern mit vorwiegend katholischer Prägung ist der 1. November als "Allerheiligen" ein gesetzlicher Feiertag; das sind Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Der gesetzliche Feiertag gehört zu den "Stillen Tagen", weitere stehen bevor: der Volkstrauertag am Sonntag, 16.

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