Auf dem "Villa Fuchs"-Areal können jetzt auch "Arme" edel wohnen
Für die 85 Wohnungen fehlte lange der Hinweis, dass 20 Prozent davon geförderter Wohnraum ist.

Von Brigitte Fritz-Kador
Heilbronn. Hochwertig ausgestattet und in bester Wohnlage, das sind die 85 Wohnungen an der Heilbronner Jägerhaustraße – beziehungsweise auf dem Areal der Villa Fuchs. Seit dem Frühjahr werden sie zur Miete angeboten.
Die Quadratmeterpreise entsprechen dem Komfort: Ein Blick auf die Homepage des Anbieters, der Hertner-Holding, beweist es – so wie auch dieses Beispiel: Im Haus D (mit zehn Wohnungen) kostet eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 67,93 Quadratmetern knapp 1020 Euro – ob kalt oder warm, mit oder Tiefgaragenplatz, ist nicht ersichtlich.
Offensichtlich aber ist, dass die Gesamtheit der Wohnungen für eine Mieter-Klientel geplant und gebaut wurde, die keinen Wohnberechtigungsschein für den Zugang zu öffentlich geförderten Sozialwohnungen braucht. Genau diesen aber braucht man, theoretisch, wenn eine Vorgabe der Stadt Heilbronn für dieses Bau-vorhaben erfüllt sein muss – die 20-Prozent-Quote für geförderten Wohnbau. Wie berichtet, fehlte auf der Homepage der Hertner-Holding zur Vermietung der Wohnungen jeglicher Hinweis darauf.
Nun aber hat man offenbar klein beigegeben, liest man seit wenigen Tage dies: "Bei Interesse sichten Sie das entsprechende Wohnungs-Exposé oder füllen Sie unser Kontaktanfrage-Formular aus. Auf dem Areal stehen zudem auch mietpreis-gebundene Wohnungen (mit Wohnberechtigungsschein) zur Verfügung. Alle Angaben ohne Gewähr."
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Mehr nicht, abschreckend für Unkundige kann schon sein, dass die Vermietung ausschließlich über ein Makler-Büro läuft, der Hinweis aber fehlt, dass bei einem Wohnberechtigungsschein diese Dienstleistung unentgeltlich sein muss. Völlig ahnungslos über dieses "Angebot" war man beispielsweise bei der "Agenda Wohnen", bei der man sich fragt, wie das Gefälle zwischen Quadratmeterpreisen und der Realität der Berechtigten überbrückt werden soll.
Was aber hat die nachträgliche Zusatz-Info auf der Hertner-Homepage ausgelöst? Erst die RNZ-Berichterstattung hatte einige Stadträte darauf aufmerksam gemacht, dort könnte ein Gemeinderatsbeschluss umgangen werden und dass es bei der Stadt keine Vorgaben gibt, wie man Vergabe und Nutzung geförderter Wohnungen handhabt und kontrolliert. Eine ausführliche Schilderung, wie die stadteigene Stadtsiedlung GmbH dies regelt, gab es hingegen. Deren offenbar gut funktionierendes Vorgehen hätte man längst übernehmen können – oder als Aufgabe an sie übertragen können.
Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats (Alexander Lobmüller, CDU, Holger Kimmerle, Vorsitzender Grünen-Fraktion, Maria Haido, Die Linke) sind noch nicht vollständig beantwortet beziehungsweise wurden "nicht-öffentlich" gestellt. Ganz fehlt bisher auch die Frage nach der Höhe der öffentlichen Förderung, interessant auch angesichts der durchgängig edlen Ausstattung der Wohnungen und deren Vermarktung nach Ablauf der "Quoten-Frist".
Insgesamt sind rund 20 Wohnungen beim angespannten, überteuerten Wohnungsmarkt in Heilbronn ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch es geht auch darum: Was und wie viel kann sich ein Bauträger mit viel Geld eigentlich alles und von Anfang an leisten? Die bisherige "Bebauungsgeschichte" der "Villa Fuchs" zeigt es, wie man Abholzen kann, bei bis heute ungeklärt gelassener Herkunft der "Erlaubnis".
Oder den Denkmalschutz aushebeln, das Bauvolumen erweitern, die Nachbarschaft ungestraft traktieren und Gemeinderatsbeschlüsse so lange ignorieren, bis die Stadt dann doch, nach öffentlichem Druck, eingreift.
Wie kontrolliert die Stadt die Vergabe geförderter Wohnungen?
Auf die Anfrage, wie die Stadt die Vergabe geförderter Wohnungen kontrolliert, antwortete sie wie folgt: "Zwischen der Hertner Holding GmbH und der Stadt Heilbronn wurde im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans 12/10 Heilbronn, Areal Jägerhausstraße 104, ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Die darin enthaltenen Bestimmungen zum Themenkomplex ,geförderter Mietwohnungsbau‘ mit einer Quote von 20 Prozent werden von der Stadt Heilbronn überprüft und überwacht. Die erforderliche Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen wird vom Bauherr nachgewiesen. Ein Hinweis hinsichtlich der geförderten Wohnungen im Objekt ist auf der Homepage des Investors nicht erforderlich."