Die Ära Just kann beginnen
Wahlanfechtung: Klägerin Miller scheitert mit Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem VGH - Wahlsieger Just will am 13. Mai loslegen
Von Philipp Weber
Weinheim. Kaum einer hatte damit gerechnet - jedenfalls nicht mehr in dieser Woche. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Die Richter wiesen am Donnerstag Fridi Millers Antrag auf Zulassung der Berufung zurück und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe. Dieses hatte die Wahlanfechtungsklage
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