Bammental

Biergarten bremst Aldi-Neubau

Die Gemeinde passt für Imbiss und Biergarten den Bebauungsplan an. Die IHK zeigt sich beim Thema Bäckerei weniger begeistert.

23.07.2025 UPDATE: 23.07.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Der Neubau des Aldi-Marktes muss warten, weil der Imbiss das Verfahren verzögert. Fotos: Alex

Von Benjamin Miltner

Bammental. Noch genauere Vorgaben machen musste die Gemeinde mit ihrem Planungsbüro beim "Bebauungsplan "Am Bittersbach – 3. Änderung und 1. Erweiterung". Das Verfahren dient wie berichtet dazu, den Abriss und Neubau des Aldi-Einkaufsmarktes am Kreisel bei Wiesenbach und den Neubau einer Bäckerei mit Café zu ermöglichen – ebenso wie der rechtlichen Absicherung eines Schnellimbisses samt Biergarten.

Letzteres stand auf der Kippe, das Landratsamt ging durch die Gegebenheiten des Plans von einem Rückbau für Teile des Biergartens aus. Daher wurde der Planentwurf angepasst. Ein halbes Jahr nach Annahme der ersten Variante hat der Gemeinderat in jüngster Sitzung bei einer Gegenstimme der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zugestimmt. Bis Baurecht vorhanden ist, dauert es nun also noch ein paar Monate mehr.

"Der Aldi ist das unkritischere Thema", berichtete Ulrich Villinger vom Planungsbüro Piske den Bürgervertretern. Vielmehr mache der Imbiss ein Anpassen des Bebauungsplans erforderlich. Konkret weist das Baurechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass die überbaubare Grundstücksfläche im Mischgebiet wohl nicht die bestehende und in einem aktuellen Bauantrag geplante Biergartenfläche komplett umfasse.

Ebenso hätte die Analyse von Luftbildern "eine Versiegelung von (nahezu) 1,0 im Mischgebiet" ergeben. Mit der bisherigen Baurechtsplanung wäre die Folge, dass Teile der Bestandsgebäude und der Versiegelung zurückgebaut werden müssten. "Es ist nicht planerischer Wille der Gemeinde, dass die bestehende Biergartenfläche zurückzubauen ist", heißt es dagegen nun in der Sitzungsunterlage.

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Das Überschreiten der Grundflächenzahl wird nun einheitlich auf 0,95 festgesetzt, auf das Vorschreiben einer Bauweise im Mischgebiet verzichtet. Zudem werden die Baugrenzen auf dem Imbiss-Areal vergrößert und Anlagen für Außengastronomie dürfen die Baugrenzen nach Süden um zehn und nach Westen um einen Meter überschreiten.

Der Biergarten darf laut Villinger also bis an die Straße ausgebaut werden. Von den übrigen Eingaben weiterer Behörden und Verbände stach insbesondere jene der IHK aus: Diese hatte zur Erweiterung des Supermarkts kaum Bedenken, beim neuen Bäckerei-Standort wegen Auswirkungen auf die Ortskerne dagegen schon, wie Villinger ausführte.

Die Gemeinde Wiesenbach und auch das Regierungspräsidium hätten der Planung aber zugestimmt – und mit der danach publik gewordenen Schließung des Vollsortimenters in Wiesenbach stelle der Aldi keine Bedrohung mehr da, sondern vielmehr die Versorgung Wiesenbachs sicher.

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