Gebrauchtwagenhändler muss Arbeiten an Grünfläche einstellen
Die Behörde verfügte eine Baueinstellung wegen fehlender Befreiung. Der Händler muss jetzt entweder einen Bauantrag stellen oder die Fläche einsäen.
Höpfingen. (jam) Nachdem ein Gebrauchtwagenhändler am Ortsrand in Richtung Hardheim bei Erdarbeiten eine Grünfläche abgeschoben hatte, hat die zuständige Baurechtsbehörde mündlich und schriftlich verfügt, dass er diese Arbeiten einstellen muss.
Wie Sachgebietsleiter Leander Balles vom Gemeindeverwaltungsverband der RNZ mitteilt, muss der Gebrauchtwagenhändler auf der betroffenen Fläche
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+