Plus Höpfingen

Gebrauchtwagenhändler muss Arbeiten an Grünfläche einstellen

Die Behörde verfügte eine Baueinstellung wegen fehlender Befreiung. Der Händler muss jetzt entweder einen Bauantrag stellen oder die Fläche einsäen.

01.03.2024 UPDATE: 01.03.2024 04:00 Uhr 32 Sekunden
Ein Gebrauchtwagenhändler hatte eine Grünfläche an der B27 in der Nähe der Ziegelei abgeschoben, ohne zuvor einen Bauantrag zu stellen. Dies muss er nun nachholen oder auf dem Areal wieder Rasen einsäen. Foto: Janek Mayer

Höpfingen. (jam) Nachdem ein Gebrauchtwagenhändler am Ortsrand in Richtung Hardheim bei Erdarbeiten eine Grünfläche abgeschoben hatte, hat die zuständige Baurechtsbehörde mündlich und schriftlich verfügt, dass er diese Arbeiten einstellen muss.

Wie Sachgebietsleiter Leander Balles vom Gemeindeverwaltungsverband der RNZ mitteilt, muss der Gebrauchtwagenhändler auf der betroffenen Fläche

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