Das Gutscheinheft verlangt unverhältnismäßige Strafen
Wirt aus Oftersheim sollte 2500 Euro Strafe zahlen, weil er sich nicht an eine Vereinbarung hielt

Sogenannte "Schlemmerblöcke" werden auch in der hiesigen Region angeboten. Foto: zg
Oftersheim/Karlsruhe. (dpa) Die Herausgeberin des Gutscheinhefts "Schlemmerblock" darf teilnehmenden Gaststätten keine pauschale Vertragsstrafe von 2500 Euro androhen. Dies sei unverhältnismäßig hoch und damit eine unangemessene Benachteiligung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Die Vertragsstrafe gelte nämlich auch für kleinere Verstöße - wie etwa das Angebot
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