Klage gegen Verfasste Studierendenschaft Heidelberg abgewiesen
Mitglieder der CDU-nahen Hochschulgruppe RCDS unterlagen vor dem Verwaltungsgericht – Richter sehen allerdings klare Mängel

Der Studierendenrat ist das zentrale Gremium der Studentenvertretung an der Universität Heidelberg. Die Klage von vier Studenten zielte darauf ab, ihn für unrechtmäßig konstituiert - und damit nichtig - zu erklären. Foto: Alex
Von Denis Schnur
Heidelberg. Sie wollten nicht weniger als die Organisation der Studentenvertretung an der Uni Heidelberg für nichtig erklären lassen. Nach zweieinhalb Jahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun aber eine Klage von vier ehemaligen Mitgliedern des CDU-nahen Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Heidelberg abgewiesen. Die vier Jura-Studenten hatten in einer aufwendigen Klageschrift ihre Semestergebühren von jeweils 30 Euro zurückgefordert mit der Begründung, die Satzung der Verfassten Studierendenschaft (VS) Heidelberg verstoße gegen das Landeshochschulgesetz und sei damit nichtig.
Sie störten sich vor allem daran, wie das wichtigste Gremium der VS, der Studierendenrat (Stura), zusammengesetzt wird. Dass dort sowohl direkt gewählte als auch von Fachschaften entsandte Studenten säßen, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Hätte das Verwaltungsgericht ihnen Recht gegeben, hätte es die Satzung aufheben müssen. Die Heidelberger Studentenvertretung wäre lange Zeit gelähmt gewesen, und auch an anderen Unis im Land hätte die VS neu organisiert werden müssen.
Doch so weit ist es nicht gekommen - im Gegenteil: Das Gericht lehnte nicht nur die Klage der vier jungen Männer ab, sie müssen auch die Kosten für das Verfahren selbst tragen. Zwar haben die Richter an einigen Stellen die Satzung der VS kritisiert, aber die Mängel seien nicht so gravierend, dass das Gremium unrechtmäßig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können in Berufung gehen.
Die VS wird dies jedoch definitiv nicht tun, wie die beiden aktuellen Vorsitzenden Julia Patzelt und David Kelly gegenüber der RNZ erklärten: "Wir sind mit dem vorliegenden Urteil zufrieden und werden nicht in Berufung gehen." Das Urteil kommt für die Studentenvertreter zwar nicht unerwartet, sorgt aber doch für Erleichterung. So stelle es laut Patzelt und Kelly nicht nur klar, dass die VS-Beiträge von 7,50 Euro pro Semester und Student gerechtfertigt seien, sondern bestätige nun auch richterlich, dass die Satzung der VS nicht rechtswidrig sei und sie sich wirksam konstituiert habe. "Das alles zeigt, dass in vergangenen Jahren sehr viel richtig gemacht wurde", so die VS-Vorsitzenden.
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Die Kritik an der Satzung durch das Gericht deuten die beiden ebenfalls positiv: "Wir freuen uns über das konstruktive Feedback und werden dem Studierendenrat die entsprechenden Änderungen vorschlagen." Dies sei auch nicht ungewöhnlich, da sich die VS seit ihrer Entstehung in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess befinde. Konkret kritisieren die Verwaltungsrichter etwa die Praxis, dass Fachschaften nicht nur eigene Mitglieder in den Stura entsenden können, sondern auch über uniweite Listen Abgeordnete stellen können. Stattdessen müssten sich die Fachschaften bei Wahlen neutral verhalten. Gegenüber der RNZ betonen die Vorsitzenden, dass man sich in den letzten Jahren ohnehin nach Kräften darum bemüht habe, diese Praxis zu unterbinden. "Vor diesem Hintergrund finden wir es sogar ausgesprochen praktisch, von nun an auf das Urteil des Verwaltungsgerichts verweisen zu können, da es die Dringlichkeit unserer Bemühungen zusätzlich unterstreicht."
Auch der RCDS Heidelberg versucht, das Urteil möglichst positiv für sich zu deuten. "Das Gericht hat den Klägern in einigen Punkten zugestimmt", schreiben die Christdemokraten auf ihrer Facebook-Seite. "Das Urteil sollte für die Mitglieder des Stura ein Anlass sein, endlich die demokratischen Defizite, die auch das Gericht erkannt hat, zu beseitigen."
Die vier Kläger waren gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Wie der RCDS schreibt, wollen sie jedoch in den kommenden Wochen prüfen, ob sie in Berufung gehen wollen. Schließlich lässt das Gericht diese Option ausdrücklich zu und betont, dass der in diesem Fall zuständige Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Möglichkeit hätte, genauer zu klären, wie Verfasste Studierendenschaften im Land organisiert sein müssen.