Gericht hält Chaos-Fahrer nicht für gefährlich
Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Voraussetzungen sind strenge Auflagen und Kontrollen.

Von Sarah Hinney
Heidelberg. Das Landgericht Heidelberg hat am Dienstag die Unterbringung eines 58-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet und diese zur Bewährung ausgesetzt – allerdings unter strengen Auflagen. Der Heidelberger hatte im vergangenen Juli in Bergheim mehrere Autos gerammt sowie einen Frontalzusammenstoß verursacht, bei dem auch ein
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