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Gericht hält Chaos-Fahrer nicht für gefährlich

Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Voraussetzungen sind strenge Auflagen und Kontrollen.

16.01.2025 UPDATE: 28.01.2025 18:59 Uhr 5 Minuten, 33 Sekunden
Der 58-Jährige stellte sein Auto schließlich in der Bluntschlistraße in Bergheim ab. Foto: shy

Von Sarah Hinney

Heidelberg. Das Landgericht Heidelberg hat am Dienstag die Unterbringung eines 58-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet und diese zur Bewährung ausgesetzt – allerdings unter strengen Auflagen. Der Heidelberger hatte im vergangenen Juli in Bergheim mehrere Autos gerammt sowie einen Frontalzusammenstoß verursacht, bei dem auch ein

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