Plus Schwamm oder Bürste?

Schenkung mindert Pflichtteil erst nach Genussverzicht

Wer zu Lebzeiten ein Grundstück verschenkt, kann den Pflichtteil der Erben nicht immer mindern. Wann die Zehn-Jahres-Frist wirklich beginnt, zeigt ein aktueller Fall aus Nürnberg. 

05.11.2025 UPDATE: 05.11.2025 09:54 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Nicht jede Schenkung mindert den Pflichtteil: Maßgeblich ist, wann der Erblasser den «Genuss» der verschenkten Sache wirklich aufgibt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Nürnberg/Berlin. (dpa-tmn) Lässt sich der Pflichtteil eines Erbes reduzieren, wenn man zu Lebzeiten bereits Werte, wie etwa ein Grundstück, verschenkt? Nicht unbedingt, stellte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az: 1 U 1335/24 Erb) in einem Beschluss fest, auf den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Generell gilt zwar: Vermindert ein