Plus Mängeldokumentation

Wie Pfusch am Bau richtig gerügt wird

Bauherren haben einen Anspruch auf ein vertragsgemäß fertig gestelltes Eigenheim. Manchmal geht dennoch etwas schief. Dann besteht das Recht auf Mängelbeseitigung. Wie geht man am besten vor?

21.09.2020 UPDATE: 21.09.2020 13:28 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Nicht immer läuft beim Hausbau alles glatt. Bauherren müssen Mängel dann rügen. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn​

Von Monika Hillemacher

Berlin/Hamm (dpa/tmn) - Feuchte Wände und herunterfallende Fliesen: Kaum eingezogen ins neue Haus, gibt es Probleme. In solchen Fällen haben Bauherren fünf Jahre lang einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Denn so lange läuft in der Regel die Gewährleistungsfrist.

Sie beginnt mit der Bauabnahme. Ansprechpartner sind danach

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