BGH: Wohnungseigentümer zu Selbstbeteiligung verpflichtet
Die Gebäudeversicherung in Eigentümergemeinschaften sorgt oft für Streit. Denn von Schäden sind nicht immer alle betroffen - müssen trotzdem alle zahlen? Ja, urteilt der BGH nun. Gilt das immer?

Karlsruhe (dpa) - Von einer Gebäudeversicherung mit niedrigen Beiträgen profitiert in einer Eigentümergemeinschaft jeder - deshalb müssen sich alle den Selbstbehalt teilen, wenn ein Schaden auftritt. Davon gibt es auch keine Ausnahme, wenn nur eine einzige fremde Wohnung betroffen sein sollte. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Musterfall aus Köln. (Az. V ZR 69/21)
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