Kunden müssen sperrige Produkte nicht zurücksenden
Müssen Verbraucher zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wenn sie mangelhafte Ware zugeschickt bekommen? Das oberste Gericht der Europäischen Union stärkt nun einmal mehr die Kundenrechte. Es lässt jedoch Hintertürchen offen.
Luxemburg (dpa) - Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit diesem Grundsatzurteil einmal mehr die Rechte von Verbrauchern gestärkt.
Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+