Grundsatzurteil für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten
Arbeitgeber müssen Beschäftigte grundsätzlich weiter bezahlen.

Erfurt. (dpa) Arbeitgeber, die für Urlaubsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten härtere Quarantäne-Regeln verhängen als von den Behörden vorgesehen, dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Bezahlung aussperren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Grundsatzurteil (5 AZR 154/22) in Erfurt. Der Kläger, ein Urlaubsrückkehrer aus der Türkei, hatte ein vierzehntägiges
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