Weniger Urlaub bei Kurzarbeit
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fällt eine Grundsatzentscheidung, die Arbeitnehmer wenig freut.
Von Simone Rothe
Erfurt. Den Präzedenzfall lieferte eine Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen, die Entscheidung kann die Urlaubsplanung von Zehntausenden Kurzarbeitern in der Corona-Krise im kommenden Jahr beeinflussen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag die strittige Frage beantwortet, ob bei der sogenannten Kurzarbeit Null mit Tagen oder Wochen ohne
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