Rhein-Neckar-Kreis legt einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln fest
Corona-Infizierte sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne. Zusätzlich wurde die sogenannte Cluster-Quarantäne Schüler eingeführt.
Heidelberg. (RNZ) Seit Anfang Dezember sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Diese legt die Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 fest. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen
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