Gericht sieht neue Kneipen-Öffnungszeiten kritisch
Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs: "Nicht ganz ungefährliche Gratwanderung" - Nacht zum Freitag problematisch

Heidelberger Partymeile "Untere Straße" bei Nacht. Foto: Philipp Rothe
Heidelberg. (dpa-lsw) Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) gibt es Bedenken, ob die jüngst beschlossenen Sperrzeiten in Heidelberg rechtskonform sind. "Es ist nicht ganz klar, wie das mit den aktuellen Regelungen zusammenpasst", sagte VGH-Sprecher Matthias Hettich am Donnerstag in Mannheim.
Hintergrund ist die Entscheidung des Heidelberger Stadtrats für liberale Sperrzeiten in der Altstadt. Das Gremium hatte am Dienstag dafür gestimmt, dass sonntags bis mittwochs die Wirte ihre Gäste nicht länger als bis 1 Uhr bewirten dürfen. In der Nacht zum Freitag können Betriebe aber bis 3 Uhr öffnen. Nachtschwärmer können demnach in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag Bars und Clubs bis 4 Uhr besuchen.
Einige Anwohner sind mit diesen Sperrzeiten nicht einverstanden. Sie wollen nun klagen. Der VGH hatte kritischen Anwohnern bereits im März bei einer Klage Recht gegeben. Ihre Interessen hätten in einem zu hohen Maße zurückstehen müssen. Vor allem die Nachtruhe in der Nacht zum Freitag - einem normalen Werktag - sei schutzwürdig.
Die nun vom Gemeinderat beschlossene Sperrzeit in der Nacht zum Freitag um 3 Uhr könnte laut Hettich problematisch werden. Es sei denn, die Stadt würde mit zusätzlichen sinnvollen Schritten für Nachtruhe sorgen.
"Es ist eine nicht ganz ungefährliche Gratwanderung, die der Gemeinderat hier eingeschlagen hat", so Hettich. Auch die öffentliche Hand müsse sich an rechtskräftige Urteile halten.