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Heidelberger Stift Neuburg: Die Kündigung des Klosterhofs ist wirksam

Die Landwirtschaftskammer des Oberlandesgerichts hat ihre Entscheidung verkündet. Die Pächter wollen Rechtsmittel einlegen.

07.12.2016 UPDATE: 08.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden

Eine der zahlreichen Investitionen, die die Pächter der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG seit 2007 tätigen: der Neubau (rotes Gebäude) der Gastronomie am Stiftweg. Darüber entbrannte aber auch der Streit mit der Abtei, weil die Pächter sie unterverpachteten. Foto: Alex

Von Timo Teufert

Nun ist es endgültig: Gestern hat die Landwirtschaftskammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe offiziell festgestellt, dass die Kündigung der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG durch die Benediktinerabtei Neuburg zum 31. Dezember 2016 wirksam ist. Bereits bei der Verhandlung Mitte November hatte sich dieses Votum abgezeichnet. Die Kammer folgt damit der Rechtsauffassung

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