Nicht jeder, der mag, darf Hunde erziehen
Seit August müssen gewerbsmäßige Hundeschulen eine behördliche Genehmigung einholen - Das Prozedere ist noch undurchsichtig
Eberbach. Die Zeiten, da "jeder morgens aufstehen, ins Rathaus gehen und eine Hundeschule anmelden konnte", sind seit 1. August vorbei (siehe Hintergrund). Paragraf 11 des novellierten Tierschutzgesetzes schiebt dieser Praxis jetzt einen Riegel vor und verlangt von jedem, der gewerblich mit Hunden arbeitet, eine behördliche Genehmigung mit Sachkundenachweis. Was seitens
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