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Nicht jeder, der mag, darf Hunde erziehen

Seit August müssen gewerbsmäßige Hundeschulen eine behördliche Genehmigung einholen - Das Prozedere ist noch undurchsichtig

06.09.2014 UPDATE: 06.09.2014 06:00 Uhr 2 Minuten, 20 Sekunden
Doris Bermich auf ihrem Hundeübungsplatz: Dass nicht mehr jeder, der drei Bücher über Hunde gelesen hat, gewerbsmäßiger Hundetrainer sein darf, findet sie gut. Foto: Biener-Drews
Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Die Zeiten, da "jeder morgens aufstehen, ins Rathaus gehen und eine Hundeschule anmelden konnte", sind seit 1. August vorbei (siehe Hintergrund). Paragraf 11 des novellierten Tierschutzgesetzes schiebt dieser Praxis jetzt einen Riegel vor und verlangt von jedem, der gewerblich mit Hunden arbeitet, eine behördliche Genehmigung mit Sachkundenachweis. Was seitens

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