Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ) Die strengen Corona-Regeln gelten im Neckar-Odenwald-Kreis auch über den Jahreswechseln. Das teilt die Polizei mit.
Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel: Das heißt, dass auch an Silvester die Wohnung zwischen 20 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Zudem gilt am Silvester- und Neujahrstag ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.
Treffen mit anderen Menschen auf Straßen und Plätzen sind also nicht möglich. Die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gilt auch über Silvester. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist 2020 generell verboten. Selbst wer noch Restbestände vom letzten Jahr hat, für den gilt: Das Zünden von Böllern ist im öffentlichen Raum verboten. Ein Treffen an Silvester auf der Straße mit dem Nachbarn ist also nicht möglich. Auch auf das Anstoßen mit den Nachbarn muss dieses Jahr verzichtet werden.
"Das neue Jahr wird in der Silvesternacht auch ohne Böller und Party pünktlich um 0 Uhr anfangen", erklärt Landrat Achim Brötel. "Jede Wette." Das möge vielleicht ungewohnt sein, es gebe in diesem Jahr aber einfach keine Alternative dazu, so der Landrat. Er ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, die Corona-Regeln an Silvester strikt zu beachten. Die Kliniken sind am Anschlag, das Personal und die Bettenkapazitäten dürften nicht weiter belastet werden. Daher sei es zwingend notwendig, sich weiter an die Regeln zu halten.
Auch die Heilbronner Polizei appelliert an die Vernunft der Bürger auch an Silvester und macht deutlich: "Verstöße sind keine Bagatelldelikte." Die Polizei werde deshalb an Silvester unterwegs sein und dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Wer dagegen verstößt, muss mit entsprechenden Strafen rechnen.