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Verfassungsgericht nimmt sich im NPD-Verbotsverfahren Inhalte vor

Karlsruhe (dpa) - Das NPD-Verbotsverfahren ist einen wichtigen Schritt weiter: Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sehe in diesem Punkt nach gründlicher Prüfung keine Verfahrenshindernisse. Das gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zum Auftakt des zweiten Verhandlungstags bekannt. Damit ist der Weg frei, im zweiten Schritt unter die Lupe zu nehmen, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei in ihren Inhalten und ihrem Auftreten verfassungswidrig ist.

02.03.2016 UPDATE: 02.03.2016 18:21 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das NPD-Verbotsverfahren ist einen wichtigen Schritt weiter: Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sehe in diesem Punkt nach gründlicher Prüfung keine Verfahrenshindernisse. Das gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zum Auftakt des zweiten Verhandlungstags bekannt. Damit ist

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