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Behörde bestätigt Antrag nach Fristablauf für Messerangreifer

Hamburg (dpa) - Einen Tag nach Fristablauf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 für den Hamburger Messerangreifer ein Wiederaufnahmeersuchen an Norwegen gestellt. Daraufhin habe Norwegen das Ersuchen damals abgelehnt, so dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland übergegangen sei, bestätigte eine Sprecherin. Der Palästinenser soll zuvor in Norwegen einen Asylantrag gestellt haben. Nach Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte er deshalb unmittelbar zurückgeschickt werden können. Bei der Messerattacke vergangenen Freitag in einem Supermarkt waren sieben Personen verletzt und eine Person getötet worden.

01.08.2017 UPDATE: 01.08.2017 18:01 Uhr 20 Sekunden

Hamburg (dpa) - Einen Tag nach Fristablauf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 für den Hamburger Messerangreifer ein Wiederaufnahmeersuchen an Norwegen gestellt. Daraufhin habe Norwegen das Ersuchen damals abgelehnt, so dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland übergegangen sei, bestätigte eine Sprecherin. Der Palästinenser soll zuvor in Norwegen

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