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Bausparkasse erleidet überraschende Schlappe vor Gericht

Stuttgart (dpa) - Im Streit um hoch verzinste Sparverträge hat erstmals eine Bausparkasse eine höherinstanzliche Niederlage hinnehmen müssen. Die Kündigung eines mit drei Prozent verzinsten Vertrags aus dem Jahr 1978 durch die Bausparkasse Wüstenrot sei nicht rechtens gewesen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Zuvor hatten andere OLG in Koblenz, Celle, Hamm und München den Kassen rechtgegeben. In der Niedrigzinsphase sind relativ hohe Guthabenzinsen den Bausparkassen ein Dorn im Auge. Mehr als 200 000 Sparern wurde seit 2015 gekündigt, einige von ihnen zogen vor Gericht.

30.03.2016 UPDATE: 30.03.2016 17:31 Uhr 18 Sekunden

Stuttgart (dpa) - Im Streit um hoch verzinste Sparverträge hat erstmals eine Bausparkasse eine höherinstanzliche Niederlage hinnehmen müssen. Die Kündigung eines mit drei Prozent verzinsten Vertrags aus dem Jahr 1978 durch die Bausparkasse Wüstenrot sei nicht rechtens gewesen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Zuvor hatten andere OLG in Koblenz, Celle, Hamm und München den Kassen

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