Freie Fahrt zum Start der Einreise-Testpflicht
Seit Sonntag müssen Einreisende einen Impfschutz, einen negativen Coronatest oder überstandene Erkrankung nachweisen.
Berlin/Kehl. (dpa) Von den verschärften Corona-Testpflichten für Reiserückkehrer dürften viele Menschen an den Grenzen im Südwesten am Sonntag wenig mitbekommen haben. Über die Europabrücke zwischen Kehl (Ortenaukreis) und Straßburg etwa konnten Autofahrer am Nachmittag völlig ungestört fahren, die Bundespolizei war nicht zu sehen.
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, gilt seit Sonntag eine verschärfte Testpflicht. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise auch auf baden-württembergisches Gebiet nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung beziehungsweise als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere. Nun gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
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Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Die Behörden hatten "stichprobenhafte" Überprüfungen angekündigt. Zahlen zu den Kontrollen konnte das Bundesinnenministerium am Sonntag nicht nennen.