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Kein Anspruch auf volle Wohnkosten-Übernahme bei ALG II

Karlsruhe (dpa) - Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer Wohnung. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf angemessene Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es aus Karlsruhe. Geklagt hatte eine Frau, deren Miet- und Heizkosten für ihre Wohnung das Jobcenter zunächst komplett, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen hatte.

14.11.2017 UPDATE: 14.11.2017 09:58 Uhr 14 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer Wohnung. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf angemessene Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es aus Karlsruhe. Geklagt hatte eine Frau, deren Miet- und Heizkosten für ihre Wohnung das Jobcenter zunächst

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