Hintergrund zu M 1
Der Verband Region Rhein-Neckar bestimmt auf Grundlage des Staatsvertrags zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz und entlang des Einheitlichen Regionalplans die politischen Entscheidungen für die Metropolregion. Höchstes Gremium ist die Verbandsversammlung, die sämtliche für die Regionalplanung und -entwicklung wesentlichen Beschlüsse
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