Hintergrund Speisen in Restaurants
Für Speisen in Restaurants wird seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden.
Im Corona-Steuerhilfegesetz war diese Maßnahme zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Im 3. Corona-Steuerhilfegesetz wurde sie
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