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20.05.2022 UPDATE: 24.05.2022 06:00 Uhr 23 Sekunden

> Die Führerscheinprüfung in einem E-Auto abzulegen, ist möglich. E-Autos besitzen keine herkömmliche Gangschaltung. Seit April des vergangenen Jahres ist es aber möglich, die praktische Führerscheinprüfung auch in Fahrzeugen mit Automatikgetriebe zu absolvieren – also auch mit einem E-Auto. Der bei einer solchen Fahrprüfung erworbene Führerschein gilt dann ebenfalls für Schaltwagen. Hierfür gibt es zwei Voraussetzungen: Es müssen mindestens zehn der regulären Fahrstunden mit einem Schaltwagen gefahren und es muss eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltauto absolviert worden sein. Mit dem sogenannten "B 197-Führerschein" können dann Schalt- und Automatikautos gleichermaßen genutzt werden. rabi