Hintergrund - Amtsverweser
> Ein Amtsverweser ist eine Art Notvertretung eines Bürgermeisters für den Fall, dass er sein Amt nicht antreten oder ausüben kann – sei es wegen einer Wahlanfechtungsklage (wie in Schriesheim), wegen Krankheit, Tod oder eines laufenden Disziplinarverfahrens.
Laut Paragraf 48 der Gemeindeordnung hat ein Amtsverweser dieselben Rechte wie ein Bürgermeister, allerdings hat er im
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