Abholdienste wieder erlaubt

Kaufen, abholen - Heidelberger Geschäften helfen

Auch Dienstleister dürfen Waren auf Bestellung verkaufen. Der "Dankeschein" bis zum 28. Februar gültig.

13.01.2021 UPDATE: 14.01.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Die leere Heidelberger Hauptstraße könnte jetzt durch "Click and Collect" wieder belebt werden. Foto: Rothe

Heidelberg. (RNZ) Mit den neuen Regelungen zur Verlängerung des Lockdowns sind nicht nur Einschränkungen verbunden. Für den Einzelhandel gibt es zumindest eine kleine Erleichterung. Abholdienste nach dem Muster "Click and Collect" sind seit Montag wieder erlaubt.

Die Idee hinter "Click and Collect" ist, dass geschlossene Einzelhandelsbetriebe – nach vorheriger Bestellung per Telefon oder online – Waren verkaufen und zum Abholen bereitstellen können. Auch geschlossene Betriebe der körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Friseursalons, dürfen auf diese Art Schönheitsprodukte oder Kosmetik zum Verkauf anbieten. Gleiches gilt etwa für den Fahrzeughandel, Blumenläden und ähnliche Betriebe. Betreiberinnen und Betreiber müssen in ihrem Hygienekonzept feste Zeitfenster einrichten, um die Hygienevorschriften zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiterhin ist die Abstands- und Maskenpflicht zu beachten. Kunden dürfen nur bestellte Waren abholen. Besichtigung, Anprobe oder Kauf weiterer Waren ist nicht erlaubt.

Rechtliche Informationen für "Click and Collect"-Angebote hat das Land Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de zusammengefasst. Unter www.heidelberg.de finden Gewerbetreibende weitere Informationen und Ansprechpartner.

Die Stadt Heidelberg gibt auf ihrer Internetseite www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal einen Überblick über teilnehmende Geschäfte und Dienstleister. Zur besseren Suche und Auffindbarkeit sind diese nach Branchen geordnet. Aufgelistet sind Betriebe, die sich seit Erstellung der Internetseite im April bei der Wirtschaftsförderung gemeldet hatten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Heidelberger Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister, die noch nicht online in der Übersicht aufgenommen sind oder Angaben aktualisieren möchten, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an die Wirtschaftsförderung wenden: newsletter.wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de.

Für Heidelbergerinnen und Heidelberger bietet sich durch die "Click and Collect"-Angebote auch eine gute Gelegenheit, ihren "Dankeschein" bei ihrem Lieblingsgeschäft einzulösen. Die Solidaritätsaktion der Stadt will Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Landesverordnung schließen mussten, unterstützen. Ab einem Mindestbetrag von zehn Euro kann der "Dankeschein" abgegeben werden. Der zu zahlende Betrag verändert sich dadurch nicht, aber der Betrieb erhält von der Stadt einen Zuschuss von zehn Euro. Die Abgabe des "Dankescheins" ist bis 28. Februar möglich.

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Eine täglich aktualisierte Übersicht der "Dankstellen" gibt es auf der Internetseite www.vielmehr.heidelberg.de/dankstelle. Teilnehmende Betriebe können dort nun auch auf ihre "Click and Collect"-Angebote sowie Lieferdienste und Webshops hinweisen.

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