Plus Videoüberwachung im Betrieb

Millionenbuße gegen Notebooksbilliger.de

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält enge Vorgaben dazu, wann Videoaufzeichnungen von Mitarbeitern in Unternehmen erlaubt sind. Im Fall des Händlers Notebooksbilliger.de soll es teils nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Doch die Firma hält dagegen.

08.01.2021 UPDATE: 08.01.2021 17:33 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Notebooksbilliger.de
Notebooksbilliger.de hält sowohl die Begründung als auch das Bußgeld selbst für deutlich überzogen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Sarstedt/Hannover (dpa) - Der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll wegen unzulässiger Videoüberwachung von Mitarbeitern 10,4 Millionen Euro Bußgeld zahlen.

Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte am Freitag mit, die Praxis des Unternehmens mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hannover sei ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre gelaufen. Kameras hätten dabei

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