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BGH: Wenigermiete.de darf für Mieter klagen

Wer Mietärger ohne eigenen Rechtsanwalt lösen will, kann auf die Hilfe von Legal-Tech-Unternehmen zurückgreifen. Der BGH bestätigt in einem Grundsatzurteil die Klagebefugnis für das Online-Portal.

27.11.2019 UPDATE: 27.11.2019 07:49 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden
Wenigermieten.de
Ein Teil der Internetseite Wenigermieten.de. Können Mieter im Streit mit ihren Vermietern weiter auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen?. Foto: Str/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mieterhöhung, Schimmel, Schönheitsreparaturen: Im Streit mit Vermietern können Mieter ihre Interessen von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de vertreten lassen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Die Tätigkeit des Unternehmens einschließlich Klage bei Gericht sei als Inkassodienstleister durch das

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